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zu Artikel XX EGEO (Sommer)

Sommer1. AuflAugust 2023

EGEO. Als Inland im Sinne der Exekutionsordnung gilt das Gebiet der Republik Österreich. Personen, die die österreichische Staatsbürgerschaft nicht besitzen, sind in bezug auf die Vorschriften der Exekutionsordnung als Ausländer anzusehen.

IdF BGBl 1953/6.

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