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Anlage 4: Verordnung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie über den Universaldienst für Postdienstleistungen (Post- Universaldienstverordnung), BGBl II 2002/100 (idF zuletzt BGBl II 2008/446) (Riesz)

Riesz3. AuflApril 2023

Entfällt; aufgehoben durch § 63 Abs 6 PMG mit Wirkung vom 31.12.2010

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