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zu Artikel 2 Kraftfahrangelegenheiten (Wessely)

Wessely3. AuflApril 2023

(1) Jeder Vertragsstaat kann behördliche Schriftstücke in einem Verfahren betreffend zugelassene Fahrzeuge oder Besitzer einer Lenkerberechtigung im Gebiet des anderen Vertragsstaates durch die Post unter Verwendung von eingeschriebenen Rückscheinbriefen übermitteln.

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