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Teil IX. Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Italienischen Republik über die wechselseitige Amtshilfe in Kraftfahrangelegenheiten (Auszug) (Wessely)

Wessely3. AuflApril 2023

BGBl 1990/406

Die Republik Österreich und die Italienische Republik, von dem Wunsche geleitet, die wechselseitige Amtshilfe in Kraftfahrangelegenheiten zu regeln, haben folgendes vereinbart:

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