BGBl 1990/526
Die Republik Österreich und die Bundesrepublik Deutschland – von dem Wunsche geleitet, den gegenseitigen Amts- und Rechtshilfeverkehr in Verwaltungssachen weiter zu verbessern und zu vereinfachen – sind wie folgt übereingekommen:
BGBl 1990/526
Die Republik Österreich und die Bundesrepublik Deutschland – von dem Wunsche geleitet, den gegenseitigen Amts- und Rechtshilfeverkehr in Verwaltungssachen weiter zu verbessern und zu vereinfachen – sind wie folgt übereingekommen: