vorheriges Dokument
nächstes Dokument

zu Artikel 16 EuZVO (Sander)

Sander3. AuflApril 2023

Kapitel III
Aussergerichtliche Schriftstücke

 

Außergerichtliche Schriftstücke können zum Zweck der Zustellung in einem anderen Mitgliedstaat nach Maßgabe dieser Verordnung übermittelt werden.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte