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zu § 29 RAO (Breinbauer)

Breinbauer1. AuflOktober 2022

Auf Antrag und gegen Kostenersatz hat die Rechtsanwaltskammer ihren Mitgliedern aus dem Kreis der Rechtsanwälte Ausweiskarten auszustellen, die amtliche Lichtbildausweise im Sinn des § 8b Abs. 2 sein müssen und für die elektronische Anwaltssignatur zu verwenden sind.

idF BGBl I 2009/141

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