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zu § 24 RAO (Enzinger)

Enzinger1. AuflOktober 2022

(1) In der Plenarversammlung der Kammermitglieder werden

der Präsident, die Präsidenten-Stellvertreter, die dem Rechtsanwaltsstand angehörigen Prüfungskommissäre zur Rechtsanwaltsprüfung und die Rechnungsprüfer durch alle Kammermitglieder,die übrigen Mitglieder des Ausschusses aus dem Kreis der Rechtsanwälte durch die in die Liste eingetragenen Rechtsanwälte,

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