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Vor §§ 8, 9 und 10 RAO. Berufsbild und Zweck der Berufsregeln (Scheuba)

Scheuba1. AuflOktober 2022

II. Abschnitt.
Rechte und Pflichten der Rechtsanwälte.

Inhaltsübersicht

I. Berufsbild

1
Für den österreichischen Rechtsanwalt werden Berufsbild und Berufsausübung vor allem von den Berufsregeln der §§ 8, 9 und 10 RAO über Vertretungsbefugnis, Treuepflicht, Verschwiegenheit und Verbot der Doppelvertretung bestimmt. Diese Regeln gelten als zentral („core values“).

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