II. Abschnitt.
Rechte und Pflichten der Rechtsanwälte.
Inhaltsübersicht
Für den österreichischen Rechtsanwalt werden Berufsbild und Berufsausübung vor allem von den Berufsregeln der §§ 8, 9 und 10 RAO über Vertretungsbefugnis, Treuepflicht, Verschwiegenheit und Verbot der Doppelvertretung bestimmt. Diese Regeln gelten als zentral (
„core values“).