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zu § 238 FinStrG (Seiler/Seiler)

Seiler/Seiler6. AuflJänner 2024

Der Staatsanwaltschaft und allen anderen Verfahrensbeteiligten steht die Berufung zu:

gegen die ausdrückliche oder stillschweigende Entscheidung darüber, ob ein Nebenbeteiligter das Eigentum an den verfallsbedrohten Gegenständen verliere, ob ein Pfand- oder Zurückbehaltungsrecht eines Nebenbeteiligten an einem verfallsbedrohten Gegenstand anerkannt werde oder ob ein Nebenbeteiligter für die Geldstrafe oder den Wertersatz hafte;

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