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zu § 194b FinStrG (Seiler/Seiler)

Seiler/Seiler6. AuflJänner 2024

(1) In das Finanzstrafregister sind aufzunehmen:

die persönlichen Daten des Beschuldigten, das sind Namen, frühere Namen und Aliasnamen, Titel, Anschrift, Geburtsdatum und -ort, Staatsangehörigkeit, Geschlecht, Beruf bzw. Tätigkeit, Sozialversicherungsnummer, die Daten des belangten Verbandes,

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