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zu Artikel 78a B-VG (Pöschl)

Pöschl17. LfgDezember 2021

(1) Oberste Sicherheitsbehörde ist der Bundesminister für Inneres. Ihm sind die Landespolizeidirektionen, ihnen wiederum die Bezirksverwaltungsbehörden als Sicherheitsbehörden nachgeordnet.

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