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Artikel 129 B-VG (Rill/Schäffer/Kneihs)

Rill/Schäffer/Kneihs24. LfgApril 2020

Siebentes Hauptstück
Garantien der Verfassung und Verwaltung

 

Zur Sicherung der Gesetzmäßigkeit der gesamten öffentlichen Verwaltung sind die unabhängigen Verwaltungssenate in den Ländern, der Asylgerichtshof und der Verwaltungsgerichtshof berufen.

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