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Artikel 4 PersFrSchG, Artikel 5 MRK (Khakzadeh)

Khakzadeh30. LfgJuni 2023

(1) Eine Festnahme aus den Gründen des Art. 2 Abs. 1 Z 2 lit. b und c ist nur in Vollziehung eines begründeten richterlichen Befehls zulässig, der dem Betroffenen bei der Festnahme, spätestens aber innerhalb von 24 Stunden zuzustellen ist.

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