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Artikel 11 MRK, Artikel 12 StGG (Eberhard/Wagner)

Eberhard/Wagner32. LfgMai 2024

Staatsgrundgesetz über die allgemeinen Rechte der Staatsbürger

 

(1) Alle Menschen haben das Recht, sich friedlich zu versammeln und sich frei mit anderen zusammenzuschließen, einschließlich des Rechts, zum Schutze ihrer Interessen Gewerkschaften zu bilden und diesen beizutreten.

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