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Artikel 17 Abs 2, 3 StGG (Kröll)

Kröll29. LfgOktober 2022

(1) ...

(2) Unterrichts- und Erziehungsanstalten zu gründen und an solchen Unterricht zu ertheilen, ist jeder Staatsbürger berechtigt, der seine Befähigung hiezu in gesetzlicher Weise nachgewiesen hat.

(3) Der häusliche Unterricht unterliegt keiner solchen Beschränkung.

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