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Artikel 59a B-VG (Cargnelli-Weichselbaum)

Cargnelli-Weichselbaum23. LfgOktober 2019

(1) Dem öffentlich Bediensteten ist, wenn er sich um ein Mandat im Nationalrat bewirbt, die für die Bewerbung um das Mandat erforderliche freie Zeit zu gewähren.

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