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Artikel 48 B-VG (Eberhard)

Eberhard29. LfgOktober 2022

Bundesgesetze und gemäß Art. 50 Abs. 1 genehmigte Staatsverträge werden mit Berufung auf den Beschluss des Nationalrates, Bundesgesetze, die auf einer Volksabstimmung beruhen, mit Berufung auf das Ergebnis der Volksabstimmung kundgemacht.

Entstehungsgeschichte
BGBl 1/1920 (AB 991 BlgKNV); BGBl 367/1925 (WV); BGBl 1/1930 (WV); BGBl I 100/2003 (RV 93 AB 243 BlgNR XXII. GP ).

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