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Artikel 15 Abs 7 B-VG (Höllbacher)

Höllbacher34. LfgMai 2025

Artikel 15 Abs 7.

Im Rahmen des Rechtsinformationssystems des Bundes können erfolgen:

die Kundmachung der im Landesgesetzblatt zu verlautbarenden Rechtsvorschriften (Art. 97 Abs. 1);

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