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Artikel 11 Abs 1 Z 8 B-VG (N. Raschauer)

Raschauer16. LfgOktober 2015

Tierschutz, soweit er nicht nach anderen Bestimmungen in Gesetzgebung Bundessache ist, jedoch mit Ausnahme der Ausübung der Jagd oder der Fischerei.

Entstehungsgeschichte
Art I BGBl I 118/2004 (RV 446 BlgNR XXII. GP ; AB 509 BlgNR XXII. GP )

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