vorheriges Dokument
nächstes Dokument

zu Artikel 58 EuInsVO (Geroldinger)

Geroldinger2. AuflOktober 2022

Artikel 58
Zusammenarbeit und Kommunikation zwischen Verwaltern und Gerichten

 

Ein Verwalter, der in einem Insolvenzverfahren über das Vermögen eines Mitglieds einer Unternehmensgruppe bestellt worden ist,

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!