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zu § 152b IO (Nunner-Krautgasser/Anzenberger)

Nunner-Krautgasser/Anzenberger2. AuflOktober 2022

Aufhebung des Insolvenzverfahrens

 

(1) Wird der Sanierungsplan bestätigt, so ist zugleich auch über die vom Insolvenzverwalter gelegte Rechnung abzusprechen (§ 122).

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