vorheriges Dokument
nächstes Dokument

zu § 88b WRG 1959 (Ecker/Hanz)

Ecker/Hanz1. AuflApril 2022

Zwangsverbände

 

(1) Der Bescheid über die Gründung eines Zwangsverbandes muß Zweck und Umfang des Verbandes genau bezeichnen und eine Frist für die Vorlage der Satzungen einräumen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Lexis+ ist die Evolution von Lexis 360®
Jetzt Lexis+ kostenfrei testen!

Stichworte