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Unternehmensgesetzbuch: Kommentar - Band 1, Artmann
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zu § 63 AÖSp (Csoklich)
Csoklich
3. Aufl
Mai 2019
Beruft sich der Spediteur auf eine in diesen Bedingungen vorgesehene Haftungsbeschränkung oder -ausschließung, so ist der Einwand, es liege unerlaubte Handlung vor, unzulässig.
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§ 63 AÖSp