Stolzlechner/Müller/Seider/Vogelsang/Höllbacher4. AuflAugust 2020
Bestattung 1
(1) Einer Gewerbeberechtigung für das Bestattungsgewerbe2 (§ 94 Z 6) bedarf es für die Durchführung von Totenaufbahrungen, -feierlichkeiten und -überführungen sowie von Bestattungen und Exhumierungen3.