Verordnungsermächtigung
1Der Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft2 hat im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft durch Verordnung nähere Bestimmungen über
Verordnungsermächtigung
1Der Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft2 hat im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft durch Verordnung nähere Bestimmungen über
