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zu § 191 InvFG (Leixner)

Leixner1. AuflOktober 2011

Die §§ 96, 97, 98 Abs. 1 und Abs. 2 Z 3 bis 5 und Z 8 bis 10, Z 11 BWG im Hinblick auf § 44 BWG, § 98 Abs. 3 Z 10, 11a, 12 und Abs. 5 sowie § 99 Abs. 1 Z 3 bis 10, 15 und 16 und Abs. 2 sowie die §§ 99a bis 101 BWG sind auf Verwaltungsgesellschaften anzuwenden.

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