Das nach dieser Verordnung auf den ehelichen Güterstand anzuwendende Recht regelt unter anderem
<i>Verschraegen</i> in <i>Gitschthaler</i> (Hrsg), Internationales Familienrecht (2019) zu Art 27 EuEhegüterVO, Seite 1911
Seite 1911
die Einteilung des Vermögens eines oder beider Ehegatten in verschiedene Kategorien während und nach der Ehe;die Übertragung von Vermögen von einer Kategorie in die andere;