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Familienrecht : Internationales Familienrecht, Gitschthaler
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zu Art 16 Brüssel IIa-VO (Prisching)
Prisching
1. Aufl
Jänner 2019
Abschnitt 3
Gemeinsame Bestimmungen
(1)
Ein Gericht gilt als angerufen
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Art 16 Brüssel IIa-VO