Kapitel II
Einheitliche Vorschriften zur Bestimmung des auf die Ehescheidung und Trennung ohne Auflösung des Ehebandes anzuwendenden Rechts
Artikel 5
Rechtswahl der Parteien
Kapitel II
Einheitliche Vorschriften zur Bestimmung des auf die Ehescheidung und Trennung ohne Auflösung des Ehebandes anzuwendenden Rechts
Artikel 5
Rechtswahl der Parteien