3. Abschnitt
Wirkungen der eingetragenen Partnerschaft
Der dritte Abschnitt des EPG enthält die Vorschriften über die rechtlichen Wirkungen der eP und umfasst die Bestimmungen über die Namensführung der Partner (§ 7), deren persönliche Rechte und Pflichten (§ 8), das Wohnen (§ 9), die gesetzliche Vertretungsmacht (§ 10), die Mitwirkung im Erwerb (§ 11) sowie die Vorschrift über den gesetzlichen Unterhalt (§ 12).