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§ 22 StPO (Wohlmuth)

Wohlmuth2. AuflJuli 2025

Generalprokuratur

 

Die Generalprokuratur wirkt an allen Strafverfahren des Obersten Gerichtshofs mit. Dabei schreitet sie nicht als Anklagebehörde ein; sie vertritt die Interessen des Staates in der Rechtspflege.

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