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X Verordnung des Bundesministers für Inneres, mit der die Vergütung der Mitglieder des Beirats Ermittlungs- und Beschwerdestelle Misshandlungsvorwürfe festgelegt wird (Beiratsmitglieder-Vergütungsverordnung – „Beiratsmitglieder-VV“) (Thanner/Vogl)

Thanner/Vogl3. AuflJänner 2024

BGBl II 2024/22

Auf Grund des § 9a Abs. 11 des Gesetzes über das Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung – BAK-G, BGBl. I Nr. 72/2009, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 107/2023, wird verordnet:

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