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S Verordnung des Bundesministers für Inneres über die Themenbereiche, die Gegenstand der Vertrauenswürdigkeitsprüfung sind (Vertrauenswürdigkeitsprüfungs-Verordnung – VWP-V) (Thanner/Vogl)

Thanner/Vogl3. AuflJänner 2024

Art 1 BGBl II 402/2020

Auf Grund des § 2a Abs. 4 des Polizeilichen Staatsschutzgesetzes, BGBl. I Nr. 5/2016, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 102/2020, wird verordnet:

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