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J Verordnung des Bundesministers für Inneres über die Löschung erkennungsdienstlicher Daten von Amts wegen („ED-LöschungsV“) (Thanner/Vogl)

Thanner/Vogl3. AuflJänner 2024

BGBl II 2003/3611)

Auf Grund des § 73 Abs. 2 Sicherheitspolizeigesetz (SPG), BGBl. Nr. 566/1991, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 104/2002, wird verordnet:

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