Höflechner3. AuflJänner 2024
Meldeverpflichtung 1)
(1) Die für den Aufgabenbereich Staatsschutz zuständigen Organisationseinheiten gemäß § 1 Abs. 32) sind zur Vorbeugung verfassungsgefährdender Angriffe3) ermächtigt4), einem Menschen, von dem aufgrund bestimmter Tatsachen,5)