Anwendbarkeit des Sicherheitspolizeigesetzes 1)
Soweit in diesem Bundesgesetz nicht Besonderes2) bestimmt ist, gilt das Sicherheitspolizeigesetz3).
Anwendbarkeit des Sicherheitspolizeigesetzes 1)
Soweit in diesem Bundesgesetz nicht Besonderes2) bestimmt ist, gilt das Sicherheitspolizeigesetz3).