Am 1. Jänner 2005 sind mit der SPG-Novelle 2005 wesentliche Änderungen für die Praxis im Sicherheitspolizeigesetz in Kraft getreten, so etwa neue Regelungen für die Überwachung sog. „Kriminalitätsbrennpunkte“ mittels Bild- und Tonaufzeichnungsgeräte oder die Möglichkeit der Errichtung von Schutzzonen.