Materialien865
Regierungsvorlage:866 „Ebenso wie für Pensionskassenzusagen wird auch für die betriebliche Kollektivversicherung ein Betriebsvereinbarungstatbestand geschaffen, die Kündigungsmöglichkeit einer solchen BV auf nach dem Kündigungstermin neu abgeschlossene Arbeitsverhältnisse eingeschränkt und die im § 31 Abs. 7 vorgesehene Kündigungsmöglichkeit
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