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zu § 12 EU-UmgrG (Obradović/Herzog)

Obradović/Herzog1. AuflJänner 2024

(1) Ein unabhängiger Sachverständiger (Umwandlungsprüfer) hat den Plan für die grenzüberschreitende Umwandlung zu prüfen und einen Bericht für die Gesellschafter zu erstellen (Umwandlungsprüfung).

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