Umgründungen spielen in der gesellschaftsrechtlichen Praxis eine bedeutende Rolle. Das gilt sowohl für innerstaatliche als auch für grenzüberschreitende Transaktionen. Die Mobilitäts-RL trägt dem Rechnung und harmonisiert die Regeln für grenzüberschreitende Umwandlungen, Verschmelzungen und Spaltungen zur Neugründung im Unionsraum. Österreich hat die europarechtlichen Vorgaben durch das EU-UmgrG umgesetzt, welches das EU-VerschG – für die grenzüberschreitende Verschmelzung – ablöst und die grenzüberschreitende Umwandlung sowie Spaltung erstmals regelt.