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zu § 5 NÖ ROG 2014 (Kienastberger/Stellner-Bichler)

Kienastberger/Stellner-Bichler3. AuflSeptember 2022

(1) Ein Raumordnungsprogramm darf nur abgeändert werden:

wegen Änderung der Rechtslage oderwegen wesentlicher Änderung der Grundlagen (§ 3 Abs. 3).

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