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Niederösterreichisches Baurecht, Kienastberger/Stellner-Bichler
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zu § 39 NÖ BTV 2014 (Kienastberger/Stellner-Bichler)
Kienastberger/Stellner-Bichler
3. Aufl
September 2022
(1)
Die Leitungen müssen
aus metallischen Werkstoffen bestehen,
den auftretenden mechanischen, chemischen und thermischen Beanspruchungen standhalten und
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§ 39 NÖ BTV 2014