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zu § 23 NÖ BTV 2014 (Kienastberger/Stellner-Bichler)

Kienastberger/Stellner-Bichler3. AuflSeptember 2022

(1) Kleinfeuerungen für gasförmige, flüssige und feste Brennstoffe haben bei Betrieb folgende Grenzwerte einzuhalten:

Feste Brennstoffe:

Parameter

händisch beschickt

automatisch beschickt ≤ 50 kW Nennwärmeleistung

automatisch beschickt > 50 kW Nennwärmeleistung

Abgasverlust (%)

20

19

19

CO (mg/m3)

3.500

1.500

800*

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