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zu § 20 NÖ BTV 2014 (Kienastberger/Stellner-Bichler)

Kienastberger/Stellner-Bichler3. AuflSeptember 2022

(1) Dem Ofen für feste Brennstoffe muss eine schriftliche technische Dokumentation in deutscher Sprache beigefügt sein, die zu enthalten hat:

Angaben über den bestimmungsmäßigen Betrieb des Ofens für feste Brennstoffe (Betriebs- und Wartungsanleitung);

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