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zu § 18 NÖ BTV 2014 (Kienastberger/Stellner-Bichler)

Kienastberger/Stellner-Bichler3. AuflSeptember 2022

Folgende Emissionsgrenzwerte dürfen nicht überschritten werden:

Öfen für feste Brennstoffe mit händischer Beschickung:

Parameter

Emissionsgrenzwerte (mg/MJ)

Holzbrennstoffe

sonstige standardisierte biogene Brennstoffe

fossile Brennstoffe

CO

1100

1100

1100

NOx

150

300

100

OGC

50

50

80

Staub

35

35

35

Seite 725

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