Bauwerk, -e
Stallungen
(1) Stallungen für mehr als 10 Stück Großvieh oder für mehr als 30 Schweine, Ziegen oder Schafe müssen mindestens zwei Ausgänge haben. Ein Ausgang muss unmittelbar ins Freie führen.<i>Kienastberger/Stellner-Bichler</i>, NÖ Baurecht<sup>Aufl. 3</sup> (2022), Seite 708 Seite 708