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zu § 372 BVergG 2018 (Kurz)

Kurz1. AuflJuni 2019

Verhältnis zu sonstigen Rechtsvorschriften

 

Im Übrigen bleiben die nach anderen Rechtsvorschriften bestehenden Ersatzansprüche, Unterlassungsansprüche sowie Kündigungs- und andere Gestaltungsrechte unberührt.

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