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Vor §§ 314–316 BVergG 2018 (Höfler-Petrus)

Höfler-Petrus1. AuflJuni 2019

2. Abschnitt
Bestimmungen für den Abschluss von Rahmenvereinbarungen und die Vergabe von Aufträgen aufgrund von Rahmenvereinbarungen

Vor §§ 314–316

Inhaltsübersicht

I. Kommentierung

A. Allgemeines

1
Die §§ 314 bis 316 BVergG 2018 dienen der Umsetzung von Art 51 sowie 54 Abs 4 und 5 Vergabe-RL Sektoren 2014/25/EU und weichen dabei zum Teil von den „Parallelbestimmungen“ im „klassischen“ Teil (§§ 153 bis 155 BVergG 2018) ab; die Bestimmungen gelten gleichermaßen für den Oberwie den Unterschwellenbereich.

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