vorheriges Dokument
nächstes Dokument

zu § 256 BVergG 2018 (Deutschmann/Heid)

Deutschmann/Heid1. AuflJuni 2019

Prüfsystem

 

(1) Der Sektorenauftraggeber kann ein System zur Prüfung von Unternehmern einrichten und betreiben. Er hat dabei sicherzustellen, dass sich Unternehmer jederzeit einer Prüfung unterziehen können.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte